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Beschluss: Beauftragung Eines Sachverständigen Rechtsanwalts | Mayr Arbeitsrecht

Etwas komplizierter ist das Verfahren, wenn ein externer Sachverständiger (z. ein Technologie- oder Rechtsberater) gegen Honorar tätig werden soll: 1. Schritt: Zunächst muss der Betriebsrat in einer Betriebsratssitzung beschließen, einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen, weil er für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Dabei heißt "erfoderlich", dass man mit zwei bis drei Sätzen plausibel darlegen kann, waum ein externer Sachverständiger benötigt wird. Wenn der Betriebsrat sich mit dem Thema "künstliche Intelligenz" (KI) befassen muss, ist keine Begründung der Erforderlichkeit notwendig. In diesen Fällen geht der § 80 Abs. 3 davon aus, dass die Erforderlichkeit gegeben ist. Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben / 15 Hinzuziehung von Sachverständigen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. 2. Schritt: Kontakt aufnehmen zur zuständigen Gewerkschaft. Die Rechtslage prüfen lassen und nach Empfehlungen fragen (es sei denn, der Betriebsrat hat zu einem bestimmten Fachgebiet bereits "seinen" Experten). 3. Schritt: Kontakt zum Sachverständigen aufnehmen und die wichtigsten Fragen klären: Hat der Sachverständige Zeit (und Lust)?

Tillmanns, Heise, U. A., Betrvg § 80 Allgemeine Aufgaben / 15 Hinzuziehung Von Sachverständigen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Erforderlich für die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen ist eine Vergütungsvereinbarung zwischen diesem, etwa einem Rechtsanwalt und dem Arbeitgeber. Jedes Betriebsratsmitglied sollte darauf achten, dass die Vergütungsvereinbarung vorliegt, bevor der Sachverständige tätig wird. Ansonsten läuft das beauftragende Betriebsratsmitglied ggf. Gefahr, für das Beraterhonorar zu haften. Verweigert der Arbeitgeber die Zustimmung zur Vergütungsvereinbarung, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen. Geht es um die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist zu unterscheiden: Wird der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter des Betriebsrats tätig, so richtet sich die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 80 betrvg sachverständiger. 2 BetrVG. Der Arbeitgeber hat die Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch ohne vorherige Vereinbarung zu tragen, sofern die Prozessführung nicht missbräuchlich bzw. offensichtlich erfolglos gewesen ist.

Rechtsgrundlage Sachverstand Für Betriebsräte - Ver.Di-Forum Nord

(3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich. Gleiches gilt, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf einen ständigen Sachverständigen in Angelegenheiten nach Satz 2 einigen. Rechtsgrundlage Sachverstand für Betriebsräte - ver.di-Forum Nord. (4) Für die Geheimhaltungspflicht der Auskunftspersonen und der Sachverständigen gilt § 79 entsprechend.

§ 80 Betrvg - Einzelnorm

2017)... (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Maßnahmen im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2a und 2b, insbesondere für die Aufstellung und Durchführung von Maßnahmen zur... Männern. Gleiches gilt für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach § 80 Absatz 1 Nummer 4... § 108 BetrVG Sitzungen... die Hinzuziehung und die Verschwiegenheitspflicht von Sachverständigen gilt § 80 Abs. 3 und 4 entsprechend. (3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind... § 111 BetrVG Betriebsänderungen... mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. § 80 BetrVG - Einzelnorm. 4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt. Als... einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt. Als Betriebsänderung im Sinne des Satzes 1 gelten... § 115 BetrVG Bordvertretung... finden für die Bordvertretung keine Anwendung. (7) Die §§ 74 bis 105 über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer finden auf die Bordvertretung... § 116 BetrVG Seebetriebsrat... übertragenen Aufgaben, Befugnisse und Pflichten wahr.

Allgemeine Aufgaben - §80 - Kommentarseiten - Kommentar Zum Betriebsverfassungsgesetz (Betrvg) - Aas Seminare

Der Betriebsrat ist aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, zum Erwerb des notwendigen Fachwissens zunächst die innerbetrieblichen Erkenntnisquellen zu erschließen, bevor er die mit Kosten verbundene Beauftragung eines Sachverständigen als erforderlich ansehen kann. III. Verweis auf Schulungen der Betriebsratsmitglieder nicht zulässig Dem Abschluss einer Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann nicht entgegengehalten werden, die Beauftragung eines Sachverständigen sei grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der Betriebsrat seine Mitglieder stattdessen an einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen lassen könne. Ein Grundsatz, dass sich ein Betriebsrat zunächst das "Rüstzeug" für die Wahrnehmung seiner Aufgaben durch Schulungen seiner Mitglieder verschaffen muss, bevor er einen Sachverständigen hinzuziehen kann, entspricht nicht den unterschiedlichen Funktionen der beiden Regelungen. Der Anspruch des Betriebsrats auf Schulung seiner Mitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat eine andere Funktion als der Erwerb erforderlicher Kenntnisse zur Wahrnehmung konkreter Aufgaben durch den Betriebsrat als Organ.
Beraterhinweis: Die Entscheidung ist sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Seiten des Betriebsrats eine gute Orientierung, wann der Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers einen Rechtsanwalt beauftragen darf, wonach sich dies jeweils richtet und was dabei zu beachten ist. Beide Betriebsparteien sind gut beraten, wenn sie dies beachten und so unnötige Streitigkeiten (vor, während oder nach der der Beauftragung des Rechtsanwalts des Betriebsrats) tunlichst vermeiden. Soweit es möglich ist und der Vorgehensweise der jeweiligen Partei nützt, sollte die Kostenfrage bereits vor Beauftragung des Rechtsanwalts des Betriebsrats einvernehmlich geklärt werden. Denn dann kann die notwendige Konzentration ausschließlich den eigentlichen Sachfragen gewidmet werden.
Tuesday, 14 May 2024