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Rechnungsprüfung: Rechnung - Prüfen - Kostenkontrolle - Lieferanten - Rechnungen - Prüfung

Dabei ist zunächst zu beachten, dass die ÖBA – ähnlich dem Verhältnis zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen – bestimmte vertragliche Leistung schuldet. Rechnungsprüfung und Rechnungsfreigabe durch Architekten. Um daher Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber der ÖBA geltend machen zu können, muss folglich, neben der durch das ausführende Unternehmen mangelhaft bzw unrichtig gelegten Rechnung selbst, auch die Leistung der ÖBA – in diesem Fall die von ihr durchgeführte Rechnungsprüfung – mangelhaft, also nicht ordnungsgemäß erbracht worden sein. Die HIA gibt im Hinblick auf den Umfang der von der ÖBA geschuldeten Rechnungsprüfung an, dass die Rechnungsprüfung durch die ÖBA bei allen Rechnungen vollumfänglich zu erfolgen hat. So ist durch die ÖBA eine Überprüfung der Rechnungen und deren mitunter angeschlossenen Aufgliederungen auf formale Richtigkeit, sowie – auf Basis der von der ÖBA bereits geprüften Aufmaßunterlagen – auch auf rechnerische Richtigkeit durchzuführen. Die Durchführung von Rechnungskorrekturen sind von der ÖBA ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen (zB vereinbarte Einheitspreise, Rechnungslegungszeitpunkte, etc).

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Der Architekt bzw. Fachplaner ist nicht berechtigt, die Rechnung zulasten des Auftraggebers zu korrigieren. Nach der Prüfung leitet er sein Prüfungsergebnis an den Auftraggeber mit entsprechenden Empfehlungen weiter. Δ Top

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Die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu beachten, ist auch deshalb unbedingt sinnvoll, weil Architekten bei einer unterlassenen oder allzu oberflächlichen Rechnungsprüfung zugleich ihren Haftpflichtversicherungsschutz gefährden. So hat es auch das OLG Köln am 2. Juni 1996 entschieden (Az. : 9 U 14/96). Dr. Sven Kerkhoff ist Rechtsreferent bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Die Absicht des Gesetzgebers war es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, alle Umstände zu prüfen, aus denen sich die Richtigkeit der Schlussrechnung ergibt. So kann es natürlich im jeweiligen Einzelfall noch auf andere Faktoren ankommen, damit eine Schlussrechnung prüffähig ist. Wird beispielsweise ein Architektenvertrag vorzeitig aufgekündigt, hat der Architekt insoweit seinen entgangenen Gewinn mit in die Schlussrechnung aufzunehmen. Hierzu gehört auch das, was er an Aufwendungen durch die vorzeitige Vertragsbeendigung erspart hat. Architektenrechnung ohne Vertragsgrundlage - frag-einen-anwalt.de. Diese Ersparnis und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden anderweitigen Erwerb hat der Architekt dann auch in der Schlussrechnung konkret darzulegen. Unterlässt er dies, so ist die Schlussrechnung aus diesem Grunde für den Bauherren nicht prüffähig. Die Schlussrechnung des Architekten muss folglich absolut transparent und nachvollziehbar sein. Rechtsfolgen der mangelnden Prüffähigkeit Im Anschluss muss die Frage gestellt werden, welche Rechtsfolgen die mangelnde Prüffähigkeit der Schlussrechnung nach sich zieht.

Tuesday, 14 May 2024